Dividendenbezug Kapitaleinlagereserve per 01.01.2020
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) bringt Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip mit sich. Unternehmen. die an schweizerischen Börsen kotiert sind, können Reserven aus Kapitaleinlagereserven (KER) nur noch dann steuerfrei an Aktionäre zurückzahlen, wenn sie mindestens im gleichen Umfang steuerbare Dividenden ausschütten.