Finanzierung der AHV per 01.01.2020

Ab 2020 fliessen in die AHV zusätzliche Mittel. Die AHV-Beiträge steigen um 0.3%. Dies bedeutet für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber eine Beitragserhöhung um jeweils 0.15%.


Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8.4 auf 8.7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.25 auf 10.55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.