Überbrückungsfinanzierung des Bundes, der Kantone und der Banken
Wie sieht die Unterstützung des Bundes, der Kantone und der Banken aus?
Am 20. März 2020 hat der Bundesrat ein Finanzierungsprogramm mit Überbrückungskrediten im Umfang von CHF 20 Milliarden für Unternehmen mit Liquiditätsengpässen angekündigt. Mit dem Programm sollen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Situation in finanzielle Engpässe geraten sind, rasch und unkompliziert Unterstützung in Form von verbürgten Überbrückungskrediten erhalten. Bis zum 25. März 2020 wurden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Massnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus in enger Zusammenarbeit mit der SNB, den Banken und den Bürgschaftsorganisationen erarbeitet. Ab dem 26. März 2020 können betroffene KMUs das Antragsformular auf der Seite des Bundes (https://covid19.easygov.swiss) herunterladen und bei ihrer Hausbank einreichen.
Zudem hat der Bundesrat bereits am 13. März 2020 ein Spezialregime «Bürgschaftswesen» beschlossen. Für KMU, die aufgrund der Coronavirus-Situation in finanzielle Engpässe geraten, stehen bis zu CHF 590 Millionen an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung (https://kmu-buergschaften. ch/). Des Weiteren gibt es auf kantonaler Stufe verschiedene zusätzliche Unterstützungsprogramme (https://www. kantonalbank.ch).
Wie funktioniert die Liquiditätshilfe des Bundes? Betroffene KMU erhalten rasch und unkompliziert Unterstützung in Form von verbürgten Überbrückungskrediten. Das Programm für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen baut dabei auf den be- stehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen auf und beinhaltet zwei Kreditfazilitäten. Die maximale Höhe des Kredites wird durch den Jahresumsatz bestimmt, wobei das Kreditvolumen höchstens 10 % des Jahresumsatzes 2019 beträgt. Liegen die Zahlen zum Jahresumsatz 2019 noch nicht vor, wird der Jahresumsatz aus dem Jahr 2018 herangezogen.
Covid-19-Kredit: Beträge bis zu CHF 500 000 werden vom Bund zu 100 Prozent garantiert und können daher sehr schnell ausbezahlt werden
Covid-19-Kredit Plus: Beträge ab CHF 500 000 bis maximal CHF 20 Millionen werden vom Bund zu 85 Prozent garantiert. Vorausgesetzt ist eine vorgängige Prüfung des Antrags durch die Bank.
Wo können sich betroffenen KMU melden?
Das einheitliche Antragsformular ist bei Bundesverwaltung unter https://covid19.easygov.swiss erhältlich und ist ausgefüllt bei der Hausbank einzureichen. Zu beachten ist, dass für ein Covid-19-Kredit Plus zuerst ein Antrag für Covid-19-Kredit eingereicht werden muss.
Wie lange dauert es bis zu der Auszahlung des Kredits? Beträge bis CHF 500 000 sollen wenn möglich innerhalb von 24 Stunden ausbezahlt werden. Höhere Beträge benötigen eine Zusatzprüfung der Bank und sollen innerhalb weniger Arbeitstage ausbezahlt werden.
Wie sehen die Konditionen aus?
Covid-19-Kredit: Beträge bis zu CHF 500 000 werden zu 0.0 % verzinst.
Covid-19-Kredit Plus: Bei Beträgen ab CHF 500 000 bis maximal CHF 20 Millionen werden 85 % (durch Bund verbürgt) zu 0.5 % und 15 % (durch Banken verbürgt) zu einem durch die Bank ermittelten Zinssatz gemäss Kreditvereinbarung verzinst.
Wie sind die Laufzeiten?
Die Covid-19 Kredite sind innert 5 Jahren zu amortisieren. Die Frist kann im Härtefall um 2 Jahre verlängert werden.
Nötige Unterlagen für Kreditantrag Covid-19-Kredit bis CHF 500 000:
Die Antragsstellung beruht auf einer Selbstdeklaration, wobei der Antragsstellende erklärt, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Falschdeklarationen können mit bis zu CHF 100’000 gebüsst werden.
Covid-19-Kredit-Plus ab CHF 500 000 bis maximal CHF 20 Millionen:
Für Beträge über CHF 500 000 wird die Bank eine ausführlichere Kreditprüfung vornehmen. Dazu werden zusätzliche bankenspezifische Formulare sowie zusätzliche Dokumente nötig sein (Aufzählung nicht abschliessend und von Bank zu Bank unterschiedlich):
• Handelsregisterauszug (wenn eintragspflichtig)
• Betreibungsauskunft
• Geschäftsverlauf 2019 (Jahresrechnung, wenn vorhanden)
• Jahresrechnungen oder Steuererklärungen der letzten zwei Jahre
• Informationen zu weiteren Bankbeziehungen / Krediten
• Liquiditätsplanung
• Aktueller Auftragsbestand
• Informationen zu allfälligen Sicherheiten
• etc.
Weiterführende Informationen sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf der eigens erstellten Website „Überbrückungskredite für Unternehmen des Bundes“: https://covid19.easygov.swiss/
Quelle: Balmer Etienne AG