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Ältere Beiträge
Steuerliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiegesetz eingestuft.
Überbrückungsfinanzierung des Bundes, der Kantone und der Banken
Am 20. März 2020 hat der Bundesrat ein Finanzierungsprogramm mit Überbrückungskrediten im Umfang von CHF 20 Milliarden für Unternehmen mit Liquiditätsengpässen angekündigt.
Dividendenbezug Kapitaleinlagereserve per 01.01.2020
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) bringt Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip mit sich.
Finanzierung der AHV per 01.01.2020
Ab 2020 fliessen in die AHV zusätzliche Mittel. Die AHV-Beiträge steigen um 0.3%. Dies bedeutet für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber eine Beitragserhöhung um jeweils 0.15%.
Höchstabzüge für die Säule 3a ab 2020
Die möglichen Höchstabzüge für die Säule 3a betragen im Steuerjahr 2020 unverändert CHF 6’826.00, bzw. für Steuerpflichtige ohne 2. Säule unverändert CHF 34’128.00.
Bundesgesetz für die Steuerreform und AHV Finanzierung
Mit Einführung der STAF werden diverse steuerliche Bestimmungen geändert bzw. angepasst.
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